Umgang mit Mitgliedsdaten

Informationen über den Umgang mit personenbezogenen Mitgliedsdaten
aus dem Bereich des Schachklub Marburg 1931/72

 

1. Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenerhebung und -verarbeitung

Zum Zweck der Mitgliederverwaltung werden personenbezogene Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum erhoben, zum Zwecke der Beitragsverwaltung die entsprechenden Bankdaten. Im Zuge der Außendarstellung des Vereins erfolgt u.U. die Veröffentlichung von Fotos, die auf Vereinsveranstaltungen entstehen, auf der Vereinshomepage. Soweit für Fotos eine Einwilligungserklärung erforderlich ist, wird diese mit einem gesondertem Formular eingeholt. Eigenwerbung erfolgt u.a.  durch die Versendung von E-Mails an Vereinsmitglieder.

2. Empfänger der personenbezogenen Daten

Als Mitglied des Hessischen Schachverbandes und des Landessportbundes Hessen ist der SK Marburg verpflichtet, seine Mitglieder an die jeweiligen Verbände zu melden. Auch an den deutschen sowie den internationalen Schachverband werden gegebenenfalls zum Zwecke  des Spielbetriebes Daten gemeldet. Übermittelt werden dabei Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum. Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstand) wird außerdem die Bezeichnung der Funktion im Verein übermittelt. Im Rahmen des Spielbetriebes werden Spielergebnisse und gegebenenfalls Partienotationen übermittelt.

3. Speicherdauer

Die für die Mitgliederverwaltung (Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail) bzw. für die Beitragsverwaltung (Bankdaten) notwendigen Daten werden spätestens ein halbes Jahr nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht. Im Falle eines Widerrufs der Einwilligung werden die Daten unverzüglich gelöscht.

4. Betroffenenrechte

Dem Vereinsmitglied steht ein Auskunftsrecht sowie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder ein Recht auf Widerspruch
gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Das Vereinsmitglied hat das Recht, seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Dem Vereinsmitglied steht ferner ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenaufsichtsbehörde zu..